Fördermittelakquise
Für kommunale Klimaschutzmaßnahmen stehen zahlreiche unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung. Diese können sich aus EU-, Bundes-, Landes- oder Kreismitteln zusammensetzen, dadurch ist es schwierig den Überblick zu behalten.
Als Beratungsleistung für alle Kommunen im Kreis Rendsburg-Eckernförde unterstützt die Klimaschutzagentur bei der Wahl der richtigen Fördermittel. Für unsere Gesellschafterkommunen bereiten wir entsprechend die Förderanträge vor und unterstützen bei der weiteren Projektbegleitung.
Nachfolgend finden Sie eine thematisch geordnete Auswahl an aktuellen Fördermittelprogrammen für den kommunalen Klimaschutz. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, die aktuellen Förderbedingungen sind stets den jeweiligen Richtlinien der Fördermittelgeber zu entnehmen.
Nationale Klimaschutzinitiative – Kommunalrichtlinie (KRL)
Die nationale Klimaschutzinitiative (NKI) fördert Klimaschutzmaßnahmen aus unterschiedlichen Themenbereichen in Kommunen über die Kommunalrichtlinie. In der Kommunalrichtlinie sind beispielsweise Förderungen zur Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung oder von Innen- und Hallenbeleuchtung auf effiziente LED-Beleuchtung mit einer Fördermittelquote von 25 % enthalten. Auch für eine Personalstelle zur Implementierung eines Klimaschutzmanagements zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes werden Fördermittel mit einer Fördermittelquote von 70 % zur Verfügung gestellt. Eine PDF-Übersicht über die Fördermöglichkeiten finden Sie hier. Diese Förderungen werden vom Bund bereitgestellt, die Antragsstellung läuft über den Projektträger ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft).
AktivRegionen des Landes Schleswig-Holstein
Die AktivRegionen im Land sind regional aufgeteilt und fördern individuelle Projekte im ländlichen Raum. Im Kreisgebiet Rendsburg-Eckernförde befinden sich fünf AktivRegionen, die Projekte in folgenden Schwerpunktthemen fördern:
- Klimaschutz und Klimawandelanpassung
- Daseinsvorsorge und Lebensqualität
- Regionale Wertschöpfung
Die Förderquoten sind je nach AktivRegion und Förderschwerpunkt individuell gestaltet. Die AktivRegion Eckernförder Bucht hat beispielsweise PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften in Verbindung mit Schulungs- und Informationsangeboten gefördert.
KliKom – Mit kleinen Projekten groß rauskommen
Die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH) fördert in den Kommunen kleine, innovative Projekte mit max. 5.000 €. Der Förderschwerpunkt liegt bei dieser Förderung auf Energieproduktion und Klimaschutz, Energieversorgung und Energiewirtschaft, Energieverbrauch und Energieeffizienz, Bildung und Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit.
Klimaschutzfonds des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fördert mit seiner Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung unterschiedliche Maßnahmen. Es werden investive Maßnahmen, Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung mit unterschiedlichen Förderquoten gefördert.
Energieeffiziente Beleuchtungstechnik über die Kommunalrichtlinie (KRL)
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) fördert innerhalb der Kommunalrichtlinie die Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung oder von Innen- und Hallenbeleuchtung auf effiziente LED-Beleuchtung mit einer Fördermittelquote von 25 %. In Kombination mit landesweiten Förderungen und z. B. dem Klimaschutzfonds des Kreises Rendsburg-Eckernförde können hohe Förderquoten erzielt werden. Ein Eigenanteil von 15 % ist Voraussetzung für die Förderung nach der NKI.
Klimaschutzfonds des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Der Klimaschutzfonds des Kreises Rendsburg-Eckernförde fördert z. B. die Umstellung auf eine energieeinsparende LED-Straßenbeleuchtung oder LED-Flutlichtbeleuchtung. Die Förderquote beträgt 25 %, die maximale Förderhöhe 10.000 €.
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen – KfW 444
Die KfW fördert mit ihrem Förderprogramm 444 Maßnahmen für ein naturnahes Grünflächenmanagement, Entsiegelungen oder Baumpflanzungen. Die Projekte werden mit 80 % bis 90 % gefördert.
Klimaschutzfonds des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Unabhängig von einer Förderung durch Dritte werden investive Maßnahmen gefördert, die der Anpassung an den Klimawandel dienen und die eine nachhaltige Reduktion der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschen im Kreisgebiet erwirken können. Dies können z. B. Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung von Flächen, Tiny Forests, Hitzeschutzmaßnahmen oder auch die Anlage von Trinkwasserbrunnen sein.
Maßnahmen zur Klimafreundlichen Mobilität über die Kommunalrichtlinie
Über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) können beispielweise auch Mobilitätsstationen (50 % Förderquote) oder Maßnahmen für den ruhenden Radverkehr (50 % Förderquote) gefördert werden.
Sonderprogramm „Stadt und Land“
Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ fördert der Bund über das Land Schleswig-Holstein Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur des Radverkehrs. Die Förderung beträgt 75 % der förderfähigen Kosten, Besonderheiten bezüglich einzelner Förderungen sind in der Richtlinie geregelt.
Ab aufs Rad
Mit dem Förderprogramm Ab aufs Rad fördert das Land Schleswig-Holstein investive und nicht-investive Maßnahmen im Radverkehr mit dem Fokus auf Verkehrssicherheit, Tourismus und schnellen Radverbindungen. Die Förderquote beträgt 75 %, bzw. Bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen.
Richtlinie über Zuwendungen aus Finanzhilfen für den kommunalen Straßenbau in Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein fördert mit dieser Richtlinie u. a. den Bau oder Ausbau diverser verkehrswichtiger Straßen (inkl. Radwegen) sowie Busfahrspuren, dynamischer Verkehrsleitsysteme und Umsteigeparkplätzen mit 70 % bzw. 75 % für finanzschwache Kommunen.
Bike+Ride-Programm der NAH.SH
Das Land Schleswig-Holstein fördert über die NAH.SH die Bau- und Planungskosten von überdachten Bike+Ride Anlagen an Bahnhöfen und Bahnhaltepunkten in Schleswig-Holstein mit jeweils bis zu 75 %.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert zurzeit folgende Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 %
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): mind. 30 %
- Heizungsoptimierung: 15 %
- Anlagentechnik: 15 %
Eine PDF-Übersicht über die Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Energetische Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement – KfW 432
Die Förderung über das KfW-Programm 432 wurde Ende des Jahres 2025 wieder neu aufgenommen. Es werden integrierte Quartierskonzepte mit dem Fokus auf die Themen Wärmeversorgung, Mobilität, Klimaanpassung und Hitzeschutz gefördert. Die Quartierskonzepte sollen inhaltlich einen engen Bezug zur Kommunalen Wärmeplanung haben. Zudem wird das Sanierungsmanagement für die Umsetzung eines integrierten Quartierskonzeptes für fünf Jahre gefördert. Die Förderquote beträgt 75 %, 90 % für finanzschwache Kommunen.
Heizungsförderung für Kommunen – KfW 422
Mit dem Zuschussprogramm 422 der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kann eine Förderung von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für eine neue klimafreundliche Heizung und den Einbau dieser beantragt werden. Diese Förderung wird vom Bund bereitgestellt, die Antragsunterlagen sind bei der KfW einzureichen.
Klimaschutzfonds des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde fördert investive Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen und eine nachhaltige Verringerung bzw. Bindung der CO2-Emissionen und/oder weiterer klimaschädlicher Treibhausgase bewirken – unter der Voraussetzung, dass bereits eine Förderung durch Dritte in Höhe von mindestens 5 % beantragt und zugesagt wurde. Ausgenommen von der Förderung sind der Aus-, Neu- und Umbau von Gebäuden, also z. B. die Dämmung von Bauteilen, der Austausch von Fenstern und Türen u. Ä. Die Förderquote beträgt bis zu 25 %, die maximale Förderhöhe 10.000 €.
Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz 2023
(Stand: 10/2025)
Wird der überschüssige Strom in das öffentliche Netz eingespeist, wird eine Einspeisevergütung gezahlt. Diese richtet sich nach der Größe der Photovoltaikanlage in Kilowattpeak (kWp):
Bei Teileinspeisungsanlagen (Nutzung des Stroms für den Eigenbedarf)
- bis 10 kWp: 7,86 Cent/kWh
- bis 40 kWp: 6,8 Cent/kWh
- bis 100 kWp: 5,56 Cent/kWh
Bei Volleinspeisungsanlagen (Einspeisung zu 100 % in das öffentliche Netz)
- bis 10 kWp: 12,47 Cent/kWh
- bis 100 kWp: 10,45 Cent/kWh
Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen des Bundes
Wegfall der Mehrwertsteuer von 19 %: Für die Anschaffung einer PV-Anlage ist seit dem 1. Januar 2023 keine Mehrwertsteuer mehr fällig.
Klimaschutzfonds des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Der Klimaschutzfonds des Kreises Rendsburg-Eckernförde fördert Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien. Diese werden unabhängig von einer Förderung durch Dritte mit 20 % der Gesamtkosten, maximal jedoch mit 10.000 €, bezuschusst.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert folgende Module:
- Modul 1: Machbarkeitsstudie für neue Wärmenetze oder Transformationsplan für bestehende Wärmenetze
- Modul 2: Förderung für Neubau von Wärmenetzen oder Transformation bestehender Wärmenetze
- Modul 3: Einzelmaßnahmen
- Modul 4: Betriebskostenförderung für Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen
- Förderquote: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für die Machbarkeitsstudie bzw. den Transformationsplan (Modul 1) und bis zu 40 % für die Umsetzung (Module 2 und 3)
Landesprogramm für Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
Für den Neu- oder Ausbau von kleineren Wärmenetzen bietet sich anstelle der BEW-Förderung ggf. auch eine Förderung über das Landesprogramm für Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme an. Die Förderung erfolgt über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Aktueller Hinweis: Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung.
Unterstützung für Gesellschafterkommunen
Zur Entlastung des kommunalen Haushaltes sind Fördermittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen ein wichtiger Bestandteil. Für unsere Gesellschafterkommunen beraten wir zunächst, welche Fördermittel am besten zu dem geplanten Projekt passen und bereiten die Fördermittelanträge vor. In Absprache mit der jeweiligen Amtsverwaltung und der Gemeinde wird der Fördermittelantrag gestellt. Sobald der Zuwendungsbescheid eingegangen ist, unterstützt die Klimaschutzagentur bei der Ausschreibung und den weiteren Schritten, um ein erfolgreiches Projekt zu ermöglichen.
Während der gesamten Projektlaufzeit ist die Klimaschutzagentur Ansprechpartner für alle Arbeitsschritte bezüglich der Fördermittel. Bei der Vergabe können wir nur unterstützen, wir sind nicht ermächtigt die Projektvergabe für eine Gemeinde eigenständig durchzuführen. Hierbei bedarf es immer einer Zusammenarbeit zwischen der Klimaschutzagentur, der Verwaltung und der Gemeinde!
Bei Interesse zu den genannten Themen wenden Sie sich bitte an Ihre